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Verordnungen

Erlass von schulautonomen Lehrplanbestimmungen

Aufgrund einer Sitzung des Schulgemeinschaftsausschusses vom 27.April 1995 heißt es unter anderem:

Punkt 4: Der Lehrplan des Ministeriums (Lehrstoff) für Geometrisches Zeichnen für die 3. und 4.Klassen des Realgymnasiums wird ab dem Schuljahr 1997/98 (3.Klassen) und ab dem Schuljahr 1998/99 (4.Klassen) durch den Passus "Schriftliche Arbeiten" (Schul- und Hausübungen und Durchführung von Tests) erweitert.


Weiters heißt es in einer Sitzung vom 7.Mai 1997:

Punkt 1: Ab dem Schuljahr 1997/98 wird der Unterrichtsgegenstand Informatik in der 3.Klasse des Realgymnasiums mit je 1 Wochenstunde (...am Vormittag) als Freigegenstand geführt.

Punkt 2:Ab dem Schuljahr 1997/98 werden die obligaten Unterrichtsgegenstände Biologie und Umweltkunde und Physik in der 3.Klasse des Relagymnasiums um je 1 Wochenstunde gekürzt. Der obligate Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen wird mit 2 Wochenstunden geführt.

Punkt 3:Ab dem Schuljahr 1998/99 wird in der 4.Klasse des Realgymnasiums der obligate Gegenstand Naturwissenschaftliches Labor mit 2 Wochenstunden geführt. Die Durchführung erfolgt (aus sicherheits- und labortechnischen Gründen) in Gruppen mitmaximal 16 SchülerInnen pro Gruppe.

1.Semester: Chemie/Physik (14tägig alternierend je 2 Stunden Gruppenunterricht)
2.Semester: Chemie/Biologie und Umweltkunde (14tägig alternierend je 2 Stunden Gruppenunterricht)

Der obligate Unterrichtsgegenstand Geometrisches Zeichnen wird ab diesem Zeitpunkt in der 4.Klasse mit 1 Wochenstunde geführt.


Diese Beschlüsse bringen einige Änderungen in der Stundentafel der Unterstufe mit sich, die in der nachstehenden Tabelle nochmals kurz zusammengefasst sind:

  NWL Physik Chemie Biologie GZ Gesamt Änderung
1.Klasse - - - 2 - 29 0
2.Klasse - 2 - 2 - 32 0
3.Klasse - 1 - 1 2 31 -1
4.Klasse 2 2 2 2 1 34 +1
Gesamt 2 6 2 7 3 126 0
Änderung +2 -1 0 -1 0 0